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Kategorie Sonstiges

Registrierung zwingend erforderlich?

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8 Jahre 10 Monate her #520 von eddiemaiden
Registrierung zwingend erforderlich? wurde erstellt von eddiemaiden
Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Regsitrierung in Holland.
Wenn ich jetzt eine Wohnung in den Niederlanden miete und unter der Woche dort arbeite und am Wochenende nach Deutschland zurückkehre, muss ich mich dann dort zwingend registrieren?
Ich wäre weiterhin, bei meinem deutschen Arbeitgeber beschäftigt.

Mein Ziel ist es eine Anmeldung dort zu umgehen oder eventuell hinaus zu zögern.

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8 Jahre 10 Monate her #521 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Registrierung zwingend erforderlich?
Hallo,
möchte man länger als 4 Monate bzw. dauerhaft in den Niederlanden wohnen, ist man verpflichtet sich innerhalb von 5 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Dabei bekommt man auch die Burgerservicenummer (BSN).

Auch, wenn man diese Regel ignorieren würde, wäre es vermutlich schwierig bzw. umständlich ohne BSN Bankkonto, Wohnung, Wasser, Strom etc. zu regeln.

Gruß Simone

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8 Jahre 10 Monate her #522 von eddiemaiden
eddiemaiden antwortete auf Registrierung zwingend erforderlich?
Hallo Simone,

danke für deine Antwort.
Muss ich nicht erst einmal eine Wohnung haben, damit ich mich registrieren kann?
Ein Bankkonto würde ich erstmal nicht benötigen.

Kan ich denn die ersten drei Monate dort leben ohne mich zu registrieren?

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8 Jahre 10 Monate her #523 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Registrierung zwingend erforderlich?
Hallo,
ja das stimmt, zum Registrieren braucht man eine Wohnung bzw. Adresse. Das läuft am Anfang meist etwas doppelt ;-)
Wenn der Vermieter und die Versorger (Wasser, Strom usw.) ein ausländisches Konto akzeptieren, ist kein Bankkonto auch kein Problem. Es ist auch möglich ohne BSN ein Konto zu eröffnen, es ist nur etwas aufwendiger.

Was die Registrierung anbelangt, ist die Formulierung etwas wage, denn man muss sich innerhalb 5 Tage anmelden, wenn man die Absicht hat dauerhaft bzw. länger als 4 Monate zu bleiben. Wenn man jetzt aber vor Ort keinen (dauerhaften) Arbeitsvertrag hat, kann man einem die Absicht schwer nachweisen. ;-)

Aber ich bin kein Rechtsanwalt, also wie das tatsächlich rechtlich aussieht, kann ich nicht sagen.

Gruß Simone

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