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Kategorie Sonstiges

Frage zu den neuen Corona Einreiseregeln per Bahn ab dem 29.12

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3 Jahre 4 Monate her #1414 von Johannes
Guten Morgen liebes Forum,

am Weihnachtsabend hat uns die De Rijksoverheid noch ein schönes Geschenk präsentiert. Ab dem 29.12. müssen nun auch Bus- und Bahnreisende einen negativen PCR Test vor der Einreise vorweisen können.

Typisch niederländisch gibt es hier aber scheinbar mehr Ausnahmen wie Regeln. Ich zitiere mal den entsprechenden Passus, weil ich ihn nur teilweise verstehe:

"De verplichting geldt voor reizigers en aanbieders van internationaal openbaar vervoer per intercitytrein en voor bovenregionaal grensoverschrijdend busvervoer. Regionaal grensoverschrijdend busvervoer is van de regeling uitgesloten"

(Zitat von hier , und in Englisch )

Was ich mich nun Frage: Wenn ich mit einem deutschen RE (Regionalexpress) nach NL einreise ... muss ich mich dann auch testen lassen? Die Rede ist ja von einem "intercity train". Intercity Trains sind die schönen weißen Züge aus Deutschland, oder eben die gelben NL Züge. NICHT die deutschen (meist roten) Bummelzüge, die ich plane zu nutzen.

Ich kann mir eigentlich schwer vorstellen, dass die Kontrolle (welche vom Transportunternehmen durchgeführt werden soll) realistisch machbar ist.
Jetzt mal abgesehen vom persönlichen Aufwand so kurzfristig über die Feiertage einen Test zu organisieren. Und eigentlich bin ich auch Grenzpendler - wird hier nun ernsthaft erwartet, dass ich mich jede Woche 1-2x für 150€ testen lasse?

Alle telefonischen Ansprechpartner sind nun im Urlaub. Auf den Homepages der NS und Deutschen Bahn finde ich natürlich auch noch keine Infos. Das Forum hier ist nun mein letzter Versuch wenigstens ein bisschen Klarheit in meine Reisepläne zu kriegen.

Danke für Feedback und Schöne Weihnachtsfeiertage,

Johannes

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3 Jahre 4 Monate her #1415 von nach-holland
Hallo Johannes,
ob und wie sie das im Zug kontrollieren wollen, ist mir auch ein Rätsel. Das müsste ja dann vor dem Einsteigen passieren.

Aber wie Du selbst sagst, gibt es da einige Ausnahmen. Der gesamte regionale Grenzverkehr ist ausgenommen, d.h. auch alle Regionalbahnen. Grob wird 30km Grenzabstand angegeben.
Personen, die über der grenze arbeite, studieren oder zur Schule gehen sind sowieso grundsätzlich freigestellt.

Schau mal hier, da gibt es auf Seite 5 eine etwas ausführlichere Erklärung der Ausnahmen: www.rijksoverheid.nl/binaries/rijksoverh...openbaar-vervoer.pdf

LG Simone

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3 Jahre 4 Monate her #1416 von Johannes
Hallo Simone,

danke für den Link. Diese Erklärungen waren mir in der Tat neu. Ich hoffe nun also, dass mein RE ein "regionaal grensoverschrijdend personenvervoer" ist und somit von der Regelung ausgeschlossen. Die "30 kilometer vanaf de grens" gelten allerdings scheinbar nur für Busse.

Viele Grüße,
Johannes

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