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Kategorie Sonstiges
Fragestellung zur Auswanderung
- Bart
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1 Jahr 6 Monate her #1646
von Bart
Fragestellung zur Auswanderung wurde erstellt von Bart
Guten Tag, ich spiele mit den Gedanken Deutschland in Richtung Niederlande zu verlassen. Die Deutsche Staatsbürgerschaft soll dann auch abgelegt werden.
Meine Frage : Ich beziehe hier in Deutschland die sogenannte Opferentschädigungsrente nach dem OEG. Sie unterliegt keiner Steuerpflicht und alle weiteren Kosten wie Kranken- u. Heilungskosten werden übernommen. Eine Versichertenkarte habe ich, bin aber nur als Betreungsfall in der Kasse registriert. Sie leiten die Arztrechnungen direkt an das land SH weiter. Von dort werden die Kosten beglichen.
Muss nun in Holland eine Krankenversicherung abgeschlossen werden? Wie sieht es mit der Besteuerung der OEG-Rente aus?
Die Frage wäre zweiteilig. 1. Als Deutscher in Holland und nach 5 Jahren der Wechsel der Staatsbürgerschaft mit evtl. Änderungen?
Meine Frage : Ich beziehe hier in Deutschland die sogenannte Opferentschädigungsrente nach dem OEG. Sie unterliegt keiner Steuerpflicht und alle weiteren Kosten wie Kranken- u. Heilungskosten werden übernommen. Eine Versichertenkarte habe ich, bin aber nur als Betreungsfall in der Kasse registriert. Sie leiten die Arztrechnungen direkt an das land SH weiter. Von dort werden die Kosten beglichen.
Muss nun in Holland eine Krankenversicherung abgeschlossen werden? Wie sieht es mit der Besteuerung der OEG-Rente aus?
Die Frage wäre zweiteilig. 1. Als Deutscher in Holland und nach 5 Jahren der Wechsel der Staatsbürgerschaft mit evtl. Änderungen?
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- nach-holland
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- Moderator
1 Jahr 6 Monate her #1647
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Fragestellung zur Auswanderung
Hallo Bart,
ich gehe davon aus, dass eine Opferentschädigungsrente auch in den Niederlanden steuerfrei bleibt. Zum einen gibt es ein Doppelsteuerabkommen zwischen D und NL, zum anderen ist Opferentschädigung meines Wissens auch eine europäische Regelung.
Für die Krankenversicherung in NL wird es wie bei "normalen" Rentnern wohl auch eine Freistellung geben. Vorausgesetzt das Land SH übernimmt auch die Kosten aus dem Ausland.
Da das ein sehr spezieller Fall ist, würde ich mich aber direkt bei den jeweiligen Ämtern und Behörden erkundigen. In NL wäre das für Steuerfragen der Belastingdienst www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/b...nen/kontakt/kontakt1
Auch bei den Grenzinfopunkten gibt es Fachleute für Steuer und Versicherung: grenzinfo.eu/
LG Simone
ich gehe davon aus, dass eine Opferentschädigungsrente auch in den Niederlanden steuerfrei bleibt. Zum einen gibt es ein Doppelsteuerabkommen zwischen D und NL, zum anderen ist Opferentschädigung meines Wissens auch eine europäische Regelung.
Für die Krankenversicherung in NL wird es wie bei "normalen" Rentnern wohl auch eine Freistellung geben. Vorausgesetzt das Land SH übernimmt auch die Kosten aus dem Ausland.
Da das ein sehr spezieller Fall ist, würde ich mich aber direkt bei den jeweiligen Ämtern und Behörden erkundigen. In NL wäre das für Steuerfragen der Belastingdienst www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/b...nen/kontakt/kontakt1
Auch bei den Grenzinfopunkten gibt es Fachleute für Steuer und Versicherung: grenzinfo.eu/
LG Simone
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