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Kategorie Wohnen
Huurtoeslag während des Studiums
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9 Jahre 2 Monate her #454
von Thuente
Huurtoeslag während des Studiums wurde erstellt von Thuente
Hallo liebes nach Holland Team,
ich wohen bereits ein halbes Jahr in Enschede und studiere dort. Ich wohne in einer WG mit einer weiteren deutschen Studentin. Wir haben nun Huurtoeslag beantragt. Letzte Woche habe ich dann Post vom belastingsdienst bekommen, dass wir diesen nicht bekommen,da unsere Vermieterin hier auch noch eingeschrieben ist. Sie wohnt hier aber nicht mehr. Sie macht nun ihren Master von der Universität hier in Enschede aus in Berlin. Sie kann sich hier aber nicht ausschreiben, weil sie noch einen niederländischen Wohnsitz für die Uni hier in Enschede braucht.
Ich wollte jetzt beim belastingsdienst anrufen und denen die Situation schildern. Ich könnte ihnen ja durch einen Mietvertrag aus Berlin beweisen, dass sie hier nicht mehr wohnt.
Meine Frage ist nun, ob es eigentlich rechtlich erlaubt ist in zwei Ländern eingeschrieben zu sein? Ich möchte nicht, dass rechtliche Consequenzen auf uns zu kommen, wenn ich das auf diesem Wege klären will.
Ich freue mich auf eine Antwort!
Lieben Gruß Freddy
ich wohen bereits ein halbes Jahr in Enschede und studiere dort. Ich wohne in einer WG mit einer weiteren deutschen Studentin. Wir haben nun Huurtoeslag beantragt. Letzte Woche habe ich dann Post vom belastingsdienst bekommen, dass wir diesen nicht bekommen,da unsere Vermieterin hier auch noch eingeschrieben ist. Sie wohnt hier aber nicht mehr. Sie macht nun ihren Master von der Universität hier in Enschede aus in Berlin. Sie kann sich hier aber nicht ausschreiben, weil sie noch einen niederländischen Wohnsitz für die Uni hier in Enschede braucht.
Ich wollte jetzt beim belastingsdienst anrufen und denen die Situation schildern. Ich könnte ihnen ja durch einen Mietvertrag aus Berlin beweisen, dass sie hier nicht mehr wohnt.
Meine Frage ist nun, ob es eigentlich rechtlich erlaubt ist in zwei Ländern eingeschrieben zu sein? Ich möchte nicht, dass rechtliche Consequenzen auf uns zu kommen, wenn ich das auf diesem Wege klären will.
Ich freue mich auf eine Antwort!
Lieben Gruß Freddy
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- nach-holland
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- Moderator
9 Jahre 2 Monate her #455
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Huurtoeslag während des Studiums
Hallo Thuente,
im Prinzip ist es meines Wissens nicht verboten, zwei Wohnsitze in zwei verschiedenen Ländern zu haben.
Ohne Wissen und Einverständnis würde ich aber auf keinen Fall, dass in der beschriebenen Art und Weise regeln. Zum einen zählt für den Belastingdienst vermutlich nur die einschreibung, zum anderen kann das doch negative Auswirkungen haben an die wir jetzt beide nicht denken.
Aber warum beantragt ihr den Zuschlag nicht zu dritt? Ich nehme mal an, dass auch die Vermieterin nicht über nennenswertes Einkommen verfügt, wenn sie studiert.
Gruß Simone
im Prinzip ist es meines Wissens nicht verboten, zwei Wohnsitze in zwei verschiedenen Ländern zu haben.
Ohne Wissen und Einverständnis würde ich aber auf keinen Fall, dass in der beschriebenen Art und Weise regeln. Zum einen zählt für den Belastingdienst vermutlich nur die einschreibung, zum anderen kann das doch negative Auswirkungen haben an die wir jetzt beide nicht denken.
Aber warum beantragt ihr den Zuschlag nicht zu dritt? Ich nehme mal an, dass auch die Vermieterin nicht über nennenswertes Einkommen verfügt, wenn sie studiert.
Gruß Simone
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