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Kategorie Wohnen

Steuerpflicht als Privatier

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8 Jahre 5 Monate her #603 von Katniss
Steuerpflicht als Privatier wurde erstellt von Katniss
Hallo Simone,

ich bin neu hier. Wenn Ich als Privatier nach Holland möchte, in Deutschland weiter krankenversichert bleibe, wie sind die steuerlichen Vorschriften?

EKST fällt weg, da ich mich selber finanziere. Müsste mein EIgenkapital ab ca 21 Teuro versteuert werden in Holland und wenn mit wieviel %?

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8 Jahre 5 Monate her #604 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Steuerpflicht als Privatier
Hallo Katniss,
Ja du wärst dann in den Niederlanden steuerpflichtig. Auf das Vermögen/Kapital wird momentan 1,2% Steuer pro Jahr erhoben. Ab dem Grenzwert den du genannt hast.
Es wird gerade über eine Veränderung ab 2016 oder 2017 gesprochen. Was es genau wird, weiß ich noch nicht. Aber es soll eine Erleichterung für kleinere Vermögen geben.
Liebe Grüße Simone
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8 Jahre 3 Monate her - 8 Jahre 3 Monate her #609 von radler
radler antwortete auf Steuerpflicht als Privatier
Hallo,
das Thema interessiert mich ebenfalls.
Verstehe ich das richtig, das wenn ich sagen wir 100 T Euro
auf dem Konto habe die 21 T Euro abgezogen und der verbleibende
Rest von 79 T Euro mit 1,2% versteuert wird. Das würde dann
948 Euro an Steuern sein.
Gibt es ein Unterschied ob verheiratet oder nicht oder mit Kind ?
Das bedeutet, es interessiert nicht die tatsächliche Rendite sondern
der reine Kontostand.

Wie errechnet sich dann daraus der Krankenversicherungsbeitrag
für eine Familie ?

Danke und Gruss
Frank
Letzte Änderung: 8 Jahre 3 Monate her von radler.

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8 Jahre 3 Monate her #611 von nach-holland
nach-holland antwortete auf Steuerpflicht als Privatier
Hallo Frank,

stimmt, die Rendite ist unerheblich, nur das Vermögen zählt und zwar am Stichtag 1. Januar des jeweiligen Jahres.
Der Freibetrag 2016 ist übrigens um einiges erhöht worden, da die (Bank-) Zinsen ja schon seit Jahren sehr niedrig sind. Freibetrag ist jetzt € 24.437. Wenn man die Steuererklärung zusammen mit seinem finanziellen Partner (z.B. Ehepartner) macht, ist der Freibetrag doppelt so hoch.

Kinder bekommen keinen eigenen Freibetrag, aber werden evtl. bei der Steuererklärung mit anderen Abzüge / Freibeträgen berücksichtigt.

Der Krankenversicherungsbetrag ist ein Festbetrag pro Person über 18 Jahren (ca. 100 - 130 € p.P.) und ein einkommensabhängiger Beitrag, den bei einem Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber bezahlt. Bei Selbstständigkeit man selbst. Wenn man nur von seinem Vermögen lebt, entfällt dieser meines Wissens.

Gruß Simone

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