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Kategorie Wohnen
BSN-Nummer bei weniger als 4-Monaten Aufenthalt
- MarcW
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10 Apr. 2016 01:43 - 10 Apr. 2016 01:46 #664
von MarcW
BSN-Nummer bei weniger als 4-Monaten Aufenthalt wurde erstellt von MarcW
Liebes Forum,
ich habe hier schon viel gelesen und viele nützliche Infos erhalten - vielen Dank dafür.
Eine Frage kann ich mir trotz intensiver Recherche jedoch immer noch nicht beantworten.
Vielleicht könnt ihr mir helfen - wäre toll!
Ich plane in Nordholland ein Haus zu kaufen, was ich ausschließlich mit meiner Familie zur Eigennutzung an Wochenenden und in den Ferien nutzen will. Das Haus liegt nicht in einem Ferienpark sondern in einem normalen Wohngebiet. Die Gemeinde hat mir nun die Auskunft gegeben, dass das Haus als (Zweit-)Wohnsitz aber nicht als Ferienhaus genutzt werden darf, wobei es nach der Auskunft der Gemeinde immer darum geht, dass ich das Haus nicht als Ferienhaus vermieten darf - was ich ja auch gar nicht vor habe.
Ich möchte es als einen zweiten/parallelen "Wohnsitz" in Holland haben.
Jetzt habe ich gelesen, dass man sich bei Aufenthalten von weniger als 3 Monaten am Stück als EU-Bürger nicht anmelden muss, man allerdings für die Anmeldung von Strom, Gas, Wasser, Konto, Internet etc. eine BSN-Nummer bzw. eine Meldeadresse braucht, die man wiederum nur mit einer Meldung bei der Gemeinde erhält - ist das so richtig?
Gleichzeitig habe ich gelesen, dass es seit einiger Zeit für "Nicht-Einwohner" die Möglichkeit der "Registratie Niet-Ingezetenen" gibt, wenn man weniger als 4 Monate im Jahr in Holland lebt. Die "Registratie Niet-Ingezetenen" kann man - so wie ich es verstehe - für ganz Holland in einem von 19 hierfür gelisteten Gemeindebüros vornehmen, z.B. in Alkmaar und erhält damit auch eine BSN-Nummer.
Ist dass ein möglicher, richtiger und zulässiger Weg für meine Zwecke an die BSN-Nummer zu kommen und so für das "Ferien"-Haus alle erforderlichen Formalien zu Strom, Gas, Wasser, etc. zu erledigen, ohne bei der Gemeinde in der das Haus steht, tatsächlich einen Wohnsitz anmelden zu müssen?
Bei einer Meldung bei der Gemeinde habe ich die Sorge, dass ich dann plötzlich KFZ-Steuer und was sonst noch alles bezahlen muss, obwohl ich nur maximal 3 Monate im Jahr in Holland sein werde und dass auch nicht am Stück, sondern sicher immer nur tage- oder maximal wochenweise.
Könnt Ihr dazu etwas sagen?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Marc
ich habe hier schon viel gelesen und viele nützliche Infos erhalten - vielen Dank dafür.
Eine Frage kann ich mir trotz intensiver Recherche jedoch immer noch nicht beantworten.
Vielleicht könnt ihr mir helfen - wäre toll!
Ich plane in Nordholland ein Haus zu kaufen, was ich ausschließlich mit meiner Familie zur Eigennutzung an Wochenenden und in den Ferien nutzen will. Das Haus liegt nicht in einem Ferienpark sondern in einem normalen Wohngebiet. Die Gemeinde hat mir nun die Auskunft gegeben, dass das Haus als (Zweit-)Wohnsitz aber nicht als Ferienhaus genutzt werden darf, wobei es nach der Auskunft der Gemeinde immer darum geht, dass ich das Haus nicht als Ferienhaus vermieten darf - was ich ja auch gar nicht vor habe.
Ich möchte es als einen zweiten/parallelen "Wohnsitz" in Holland haben.
Jetzt habe ich gelesen, dass man sich bei Aufenthalten von weniger als 3 Monaten am Stück als EU-Bürger nicht anmelden muss, man allerdings für die Anmeldung von Strom, Gas, Wasser, Konto, Internet etc. eine BSN-Nummer bzw. eine Meldeadresse braucht, die man wiederum nur mit einer Meldung bei der Gemeinde erhält - ist das so richtig?
Gleichzeitig habe ich gelesen, dass es seit einiger Zeit für "Nicht-Einwohner" die Möglichkeit der "Registratie Niet-Ingezetenen" gibt, wenn man weniger als 4 Monate im Jahr in Holland lebt. Die "Registratie Niet-Ingezetenen" kann man - so wie ich es verstehe - für ganz Holland in einem von 19 hierfür gelisteten Gemeindebüros vornehmen, z.B. in Alkmaar und erhält damit auch eine BSN-Nummer.
Ist dass ein möglicher, richtiger und zulässiger Weg für meine Zwecke an die BSN-Nummer zu kommen und so für das "Ferien"-Haus alle erforderlichen Formalien zu Strom, Gas, Wasser, etc. zu erledigen, ohne bei der Gemeinde in der das Haus steht, tatsächlich einen Wohnsitz anmelden zu müssen?
Bei einer Meldung bei der Gemeinde habe ich die Sorge, dass ich dann plötzlich KFZ-Steuer und was sonst noch alles bezahlen muss, obwohl ich nur maximal 3 Monate im Jahr in Holland sein werde und dass auch nicht am Stück, sondern sicher immer nur tage- oder maximal wochenweise.
Könnt Ihr dazu etwas sagen?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Marc
Letzte Änderung: 10 Apr. 2016 01:46 von MarcW.
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- nach-holland
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10 Apr. 2016 08:37 #665
von nach-holland
nach-holland antwortete auf BSN-Nummer bei weniger als 4-Monaten Aufenthalt
Hallo Marc,
ja, ich denke die RNI (Registratie Niet Ingezetene) ist in deinem Fall genau richtig. Du brauchst auf alle Fälle eine Nummer, da du in den Niederlanden auch Steuer auf das Haus zahlen musst.
Falls Du, aus welchen Gründen auch immer, dich später doch direkt bei der Gemeinde einschreiben musst, kannst du dich aber immer noch von KFZ-Steuer freistellen lassen. Du hast einen Wohnsitz und vermutlich Arbeitsplatz in D, da sollte das kein Problem sein.
Aber zuerst mit der RNI anfangen, vermeidet Papierkram
Liebe Grüße, Simone
ja, ich denke die RNI (Registratie Niet Ingezetene) ist in deinem Fall genau richtig. Du brauchst auf alle Fälle eine Nummer, da du in den Niederlanden auch Steuer auf das Haus zahlen musst.
Falls Du, aus welchen Gründen auch immer, dich später doch direkt bei der Gemeinde einschreiben musst, kannst du dich aber immer noch von KFZ-Steuer freistellen lassen. Du hast einen Wohnsitz und vermutlich Arbeitsplatz in D, da sollte das kein Problem sein.
Aber zuerst mit der RNI anfangen, vermeidet Papierkram
Liebe Grüße, Simone
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