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Kategorie Wohnen
MAStudium deutsche oder holländische Versicherung
- kulsan
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7 Jahre 11 Monate her #705
von kulsan
MAStudium deutsche oder holländische Versicherung wurde erstellt von kulsan
Hallo!
Ich werde im September mein 2-jähriges Masterstudium an der Design Academy in Eindhoven beginnen.
Ich würde gerne weiterhin in Deutschland versichert bleiben. Dies geht soweit ich weis nur, wenn ich auch meinen Wohnsitz in Deutschland habe. Mir wurde mitgeteilt das ich durch meine DAK-Versichertenkarte (Rückseite EHIC) schon für das Ausland versichert bin und mich durch eine private Zusatzversicherung noch zusätzlich absichern soll.
Nun ist meine Frage: Reicht mir diese deutsche Versicherung + private Zusatzversicherung für mein 2-jähriges Masterstudium, solange ich dort keinen Job / Minijob annehme?
Ist es möglich meinen Wohnsitz in Deutschland zu haben und einen weiteren in Eindhoven anzumelden und meine deutsche Versicherung weiterhin zu behalten? (da ich davon ausgehe, dass ich für meine zukünftige Wohnung in Holland auch einen Wohnsitz in Eindhoven brauche) Benötige ich eine holländische Versicherung, sobald ich dort studiere und einen zweiten Wohnsitz in Eindhoven habe?
Ich komme mit meinen Versicherungsberatern nicht viel weiter. Ebenso haben mir die bisherigen Informationen der holländischen Versicherungsanbietern und meiner Universität nicht geholfen.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!
Viele Grüße,
Sandra
Ich werde im September mein 2-jähriges Masterstudium an der Design Academy in Eindhoven beginnen.
Ich würde gerne weiterhin in Deutschland versichert bleiben. Dies geht soweit ich weis nur, wenn ich auch meinen Wohnsitz in Deutschland habe. Mir wurde mitgeteilt das ich durch meine DAK-Versichertenkarte (Rückseite EHIC) schon für das Ausland versichert bin und mich durch eine private Zusatzversicherung noch zusätzlich absichern soll.
Nun ist meine Frage: Reicht mir diese deutsche Versicherung + private Zusatzversicherung für mein 2-jähriges Masterstudium, solange ich dort keinen Job / Minijob annehme?
Ist es möglich meinen Wohnsitz in Deutschland zu haben und einen weiteren in Eindhoven anzumelden und meine deutsche Versicherung weiterhin zu behalten? (da ich davon ausgehe, dass ich für meine zukünftige Wohnung in Holland auch einen Wohnsitz in Eindhoven brauche) Benötige ich eine holländische Versicherung, sobald ich dort studiere und einen zweiten Wohnsitz in Eindhoven habe?
Ich komme mit meinen Versicherungsberatern nicht viel weiter. Ebenso haben mir die bisherigen Informationen der holländischen Versicherungsanbietern und meiner Universität nicht geholfen.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!
Viele Grüße,
Sandra
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- nach-holland
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- Moderator
7 Jahre 11 Monate her #706
von nach-holland
nach-holland antwortete auf MAStudium deutsche oder holländische Versicherung
Hallo Sandra,
unter gewissen Voraussetzugen ist es möglich als Student in Deutschland weiter versichert zu bleiben. Schau mal hier, da ist es gut zusammengefasst: www.studieren-in-holland.de/38,1,krankenversicherung.html
Mit den 2 Wohnsitze kann ich dir leider keine allgemeingültige Antwort geben. Im Prinzip ist man verpfichtet sich in Deutschland abzumelden, wenn man dort keinen Wohnraum mehr hat. Aber wenn man dort eine Wohnung bzw. ein Zimmer bei den Eltern behält, ist man meiner Meinung nicht verpflichtet sich abzumelden. Das ist aber nur meine Auffassung und hat keine rechtliche Grundlage.
Bei der Anmeldung in den Niederlanden gibt es Gemeinden, die eine Abmeldung sehen möchten, andere nicht. In den "offiziellen" Dokumenten, die man bei der Anmeldung einreichen muss, ist eine Abmeldebescheinigung für die meisten EU-Bürgern nicht dabei.
LG Simone
unter gewissen Voraussetzugen ist es möglich als Student in Deutschland weiter versichert zu bleiben. Schau mal hier, da ist es gut zusammengefasst: www.studieren-in-holland.de/38,1,krankenversicherung.html
Mit den 2 Wohnsitze kann ich dir leider keine allgemeingültige Antwort geben. Im Prinzip ist man verpfichtet sich in Deutschland abzumelden, wenn man dort keinen Wohnraum mehr hat. Aber wenn man dort eine Wohnung bzw. ein Zimmer bei den Eltern behält, ist man meiner Meinung nicht verpflichtet sich abzumelden. Das ist aber nur meine Auffassung und hat keine rechtliche Grundlage.
Bei der Anmeldung in den Niederlanden gibt es Gemeinden, die eine Abmeldung sehen möchten, andere nicht. In den "offiziellen" Dokumenten, die man bei der Anmeldung einreichen muss, ist eine Abmeldebescheinigung für die meisten EU-Bürgern nicht dabei.
LG Simone
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