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Kategorie Wohnen
Airbnb
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6 Jahre 2 Wochen her #1033
von McHaarlem
Airbnb wurde erstellt von McHaarlem
Hallo, ich habe eine Frage zu Vermietungen über Airbnb:
Wir vermieten unser Haus in Haarlem über Airbnb. Da es in Amsterdam ja die 60-Tage-Grenze gibt, stellt sich die Frage, ob man auch in Haarlem (oder anderen Städten in Holland) nicht mehr als 60 Tage pro Jahr vermieten darf. Und falls ja: Darf man dann gar nicht mehr vermieten, oder erhöht sich einfach nur der Steuersatz?
Außerdem, und das gehört dann vielleicht eher in die Steuerrubrik hier auf der Seite: Muss man als Airbnb-Vermieter auf die Einnahmen auch Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Touristensteuer zahlen?
Vielleicht hat ja jemand von euch da bereits Erfahrung und hat ein paar Antworten;-) Danke im Voraus!
Wir vermieten unser Haus in Haarlem über Airbnb. Da es in Amsterdam ja die 60-Tage-Grenze gibt, stellt sich die Frage, ob man auch in Haarlem (oder anderen Städten in Holland) nicht mehr als 60 Tage pro Jahr vermieten darf. Und falls ja: Darf man dann gar nicht mehr vermieten, oder erhöht sich einfach nur der Steuersatz?
Außerdem, und das gehört dann vielleicht eher in die Steuerrubrik hier auf der Seite: Muss man als Airbnb-Vermieter auf die Einnahmen auch Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Touristensteuer zahlen?
Vielleicht hat ja jemand von euch da bereits Erfahrung und hat ein paar Antworten;-) Danke im Voraus!
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- nach-holland
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6 Jahre 2 Wochen her #1034
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Airbnb
Hallo McHaarlem,
soweit ich informiert bin, stellt jede Gemeinde eigene Regeln für die Ferienvermietung, z.B. über AirBnB, auf.
Für Haarlem sind die Regeln ziemlich deutlich auf der Website der Gemeinde zu finden: www.haarlem.nl/particuliere-vakantieverhuur/
D.h. auch hier gilt die 60-Tage-Regelung. Wenn darüber, ist es ein B&B und dann ist auch die Anmeldung als Gewerbe nötig. Darüber hinaus muss im Bestimmungsplan ein B&B möglich sein.
Auch auf die Steuer gehen sie auf der Website ein.
Gruß Simone
soweit ich informiert bin, stellt jede Gemeinde eigene Regeln für die Ferienvermietung, z.B. über AirBnB, auf.
Für Haarlem sind die Regeln ziemlich deutlich auf der Website der Gemeinde zu finden: www.haarlem.nl/particuliere-vakantieverhuur/
D.h. auch hier gilt die 60-Tage-Regelung. Wenn darüber, ist es ein B&B und dann ist auch die Anmeldung als Gewerbe nötig. Darüber hinaus muss im Bestimmungsplan ein B&B möglich sein.
Auch auf die Steuer gehen sie auf der Website ein.
Gruß Simone
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- McHaarlem
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6 Jahre 2 Wochen her #1039
von McHaarlem
McHaarlem antwortete auf Airbnb
Liebe Simone,
vielen Dank für den Hinweis, werde mir das mal in Ruhe durchlesen..
Beste Grüße
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Beste Grüße
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