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Kategorie Wohnen
2. Wohnung in Amsterdam
- John55
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1 Jahr 11 Monate her #1583
von John55
2. Wohnung in Amsterdam wurde erstellt von John55
Hallo,
ich habe vor eine 2. Wohnung in Amsterdam zu kaufen. Ich wohne und arbeite in Deutschland und bin hier auch steuerpflichtig.
Neben den Kosten für den Kauf der Wohnung, mit welchen eventuellen wiederkehrenden Steuern muss ich rechnen wenn meine Tochter die Wohnung für ihr Studium in Amsterdam und ich die Wohnung 15-20 Tage pro Jahr benutzen werde ?
Danke im Voraus für Deine Hilfe !
ich habe vor eine 2. Wohnung in Amsterdam zu kaufen. Ich wohne und arbeite in Deutschland und bin hier auch steuerpflichtig.
Neben den Kosten für den Kauf der Wohnung, mit welchen eventuellen wiederkehrenden Steuern muss ich rechnen wenn meine Tochter die Wohnung für ihr Studium in Amsterdam und ich die Wohnung 15-20 Tage pro Jahr benutzen werde ?
Danke im Voraus für Deine Hilfe !
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- nach-holland
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1 Jahr 11 Monate her #1584
von nach-holland
nach-holland antwortete auf 2. Wohnung in Amsterdam
Hallo John,
schau mal hier in diesem Artikel habe ich alles aufgeführt. Es geht dort zwar um Ferienhäuser, aber da du das Haus nicht als deinen Hauptwohnsitz nutzt, gilt das in deinem Fall auch:
www.nach-holland.de/nach-holland-blog/po...us-kaufen-in-holland
Zusätzlich würde ich Dir dringen empfehlen, dich vorab bei der Gemeinde Amsterdam ( www.amsterdam.nl/en/contact-information/ ) zu erkundigen, denn in Amsterdam gelten besondere Regelungen.
Ab 1. April gilt dort meines Wissen jetzt z.B. eine Selbstwohnpflicht für Wohnungen unter € ca. 500.000,-. Für direkte Familie gilt jedoch eine Ausnahmen, d.h. an deine Tochter vermieten wäre möglich.
Viele Grüße, Simone
schau mal hier in diesem Artikel habe ich alles aufgeführt. Es geht dort zwar um Ferienhäuser, aber da du das Haus nicht als deinen Hauptwohnsitz nutzt, gilt das in deinem Fall auch:
www.nach-holland.de/nach-holland-blog/po...us-kaufen-in-holland
Zusätzlich würde ich Dir dringen empfehlen, dich vorab bei der Gemeinde Amsterdam ( www.amsterdam.nl/en/contact-information/ ) zu erkundigen, denn in Amsterdam gelten besondere Regelungen.
Ab 1. April gilt dort meines Wissen jetzt z.B. eine Selbstwohnpflicht für Wohnungen unter € ca. 500.000,-. Für direkte Familie gilt jedoch eine Ausnahmen, d.h. an deine Tochter vermieten wäre möglich.
Viele Grüße, Simone
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- John55
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1 Jahr 11 Monate her #1585
von John55
John55 antwortete auf 2. Wohnung in Amsterdam
Danke Simone,
Ich sehe auf der Website der Belastingdienst, dass eine 2. Wohnung die nicht vermietet wird nicht als Vermögenssteuer gemeldet werden muss, vorausgesetzt man lebt im Ausland.
Es müssen allerdings schon die lokalen Steuern der Stadt Amsterdam über den Wert der Wohnung bezahlt werden.
Ich sehe auf der Website der Belastingdienst, dass eine 2. Wohnung die nicht vermietet wird nicht als Vermögenssteuer gemeldet werden muss, vorausgesetzt man lebt im Ausland.
Es müssen allerdings schon die lokalen Steuern der Stadt Amsterdam über den Wert der Wohnung bezahlt werden.
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- nach-holland
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1 Jahr 11 Monate her - 1 Jahr 11 Monate her #1586
von nach-holland
nach-holland antwortete auf 2. Wohnung in Amsterdam
Das wäre mir jetzt neu, John.
Ich kann jetzt auf der Belastingdienst Seite auch nichts dergleichen finden. Ich finde nur das hier: www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/b...elasten%20wij%20niet .
Hast Du mir mal bitte deinen Link? Dann schaue ich mir das mal genauer an.
LG Simone
Ich kann jetzt auf der Belastingdienst Seite auch nichts dergleichen finden. Ich finde nur das hier: www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/b...elasten%20wij%20niet .
Hast Du mir mal bitte deinen Link? Dann schaue ich mir das mal genauer an.
LG Simone
Letzte Änderung: 1 Jahr 11 Monate her von nach-holland.
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- John55
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1 Jahr 11 Monate her #1587
von John55
John55 antwortete auf 2. Wohnung in Amsterdam
www.nederlandwereldwijd.nl/belastingaang...tenbelasting-betalen
Hier steht dass bei Box 1 nur Steuern bezahlt werden müssen wenn es die Hoofdverblijf (1. Wohnung) ist. Ansonsten steht bei Box 3 dass keine Steuern anfallen wenn die Wohnung nicht vermietet wird.
Hier steht dass bei Box 1 nur Steuern bezahlt werden müssen wenn es die Hoofdverblijf (1. Wohnung) ist. Ansonsten steht bei Box 3 dass keine Steuern anfallen wenn die Wohnung nicht vermietet wird.
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- nach-holland
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1 Jahr 11 Monate her #1588
von nach-holland
nach-holland antwortete auf 2. Wohnung in Amsterdam
Hallo John,
da steht unter Box 3:
"De volgende bezittingen in Nederland moet u wel aangeven:
Onroerende zaken in Nederland, behalve uw eigen woning. Bijvoorbeeld een vakantiehuis of een huis dat u verhuurt."
Das heißt:
"Den folgenden Besitz müssen sie angeben: Immobilien in den Niederlanden, außer ihre eigene Wohnung. Zum Beispiel ein Ferienhaus oder ein Haus, dass Sie vermieten"
Das bedeutet aber nicht, dass man keine Steuer zahlt, wenn man nicht vermietet.
Nach meinem Verständnis, muss man es nur dann nicht in Box 3 angeben, wenn man es selbst bewohnt. Also dort seinen Hauptwohnsitz hat.
Ansonsten zählt es als 2. Haus und muss in Box 3 versteuert werden,
LG Simone
da steht unter Box 3:
"De volgende bezittingen in Nederland moet u wel aangeven:
Onroerende zaken in Nederland, behalve uw eigen woning. Bijvoorbeeld een vakantiehuis of een huis dat u verhuurt."
Das heißt:
"Den folgenden Besitz müssen sie angeben: Immobilien in den Niederlanden, außer ihre eigene Wohnung. Zum Beispiel ein Ferienhaus oder ein Haus, dass Sie vermieten"
Das bedeutet aber nicht, dass man keine Steuer zahlt, wenn man nicht vermietet.
Nach meinem Verständnis, muss man es nur dann nicht in Box 3 angeben, wenn man es selbst bewohnt. Also dort seinen Hauptwohnsitz hat.
Ansonsten zählt es als 2. Haus und muss in Box 3 versteuert werden,
LG Simone
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