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Kategorie Wohnen

Erbpacht / Entschädigung nach Ablauf

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1 Jahr 11 Monate her #1595 von OK22
Erbpacht / Entschädigung nach Ablauf wurde erstellt von OK22
Gruß in die Runde von Neuling mit sehr spezieller Frage bzw einer Bitte um unverbindliche Einschätzung
Wir stehen vor dem Kauf eines Ferienhauses in Zeeland auf Erbpachtgrund in sehr attraktiver Lage. Die Erbpacht läuft Ende 2025 aus,
vergleichsweise kurze Verlängerung bis Ende 2040 ist vertraglich abgesichert. Falls die Erbpacht dann nicht erneut verlängert wird, ist eine Entschädigung vorgesehen.
Damit zur Frage: hat jemand Erfahrungswerte, wie die Höhe von Entschädigungen für Ferienhäuser in NL berechnet wird?
Im Vertrag wird der "Wert der vohandenen Gebäude".zugrunde gelegt , aber dieser dürfte bei einem schlichten Sommerbungalow von 1973
um ein Vielfaches unter dem Preis liegen, zu dem wir erwerben. Gibt es eurer Erfahrung nach noch andere Kriterien , die einfließen? Oder kennt jemand Beispiele aus jüngerer Zeit? Dank vorab für eure Erfahrungen und Gruß aus Köln - Andreas
  
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1 Jahr 11 Monate her #1596 von eafejws
eafejws antwortete auf Erbpacht / Entschädigung nach Ablauf
Hallo Andreas,

leider habe ich keine Erfahrung und kenne mich auch nicht sonderlich mit Erbpacht aus. Dennoch habe ich mal versucht, etwas in Erfahrung zu bringen.

Grundsätzlich solltet ihr aufpassen, wenn die Erbpacht demnächst ausläuft. Denn die Höhe der zu bezahlenden Erbpacht pro Jahr kann im neuen Vertrag bedeutend höher liegen als jetzt. Das solltet ihr vorab unbedingt klären.

Wie die Höhe der Entschädigung bei Ablauf berechnet wird und wer das bestimmt, konnte ich leider nicht genau herausfinden. Es ist von einem Taxateur die Rede, mehr finde ich leider nicht.
Aber wie du schreibst, das Haus ohne Grund wird nicht viel Wert sein, wenn die Erbpacht nicht verlängert wird. So sehe ich das schon auch.
Im Prinzip gehört das Haus ja dann dem Grundstückseigentümer und er zahlt nur eine Entschädigung für das Gebäude.

LG Simone

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1 Jahr 11 Monate her #1597 von OK22
Hallo Simone und ggf interessierte Lesende,

vielen Dank für die schnelle Antwort.. Was Deinen berechtigten Hinweis auf die Höhe der Erbpacht nach Vertragsverlängerung angeht: Ich hatte versäumt zu erwähnen: Die Erbpacht wird auch in der Vertragsverlängerung nur nach Index max 2% erhöht, was angemessen und fair wäre. Weil Erbpacht in NL ja weit häufiger ist als in D, hatte ich die Hoffnung, dass hier vielleicht Fälle bekannt sein könnten, die eine gewisse Orientierung ermöglichen, was Entschädigung angeht. Da wir das Haus vorwiegend vermieten wollen, wäre ein Auslaufen der Erbpacht an sich auch kein Beinbruch, aber die Investition sollte sich natürlich rechnen. Offenbar eine verzwickte Angelegenheit..Beste Grüße - Andreas 

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