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Kategorie Wohnen
Vermietung einer Wohnung in NL
- amadeus007
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1 Jahr 3 Monate her #1669
von amadeus007
Vermietung einer Wohnung in NL wurde erstellt von amadeus007
Hallo zusammen,
Wir wohnen in Deutschland und möchten jetzt eine Wohnung in NL/Eindhoven kaufen (keine Ferienwohnung!). Die Wohnung ist aktuell vermietet und es kann gerne noch ein paar Jahren so bleiben (bis wir in der Rente sind).
Hat jemand vielleicht Erfahrung mit der Vermietung bzw. kann mir ein paar Infos geben (das wäre super):
1. Welche Steuern aus der Vermietung fallen in NL an?
2. Ist die Anzahl der Miteigentümer bzw. sind die Darlehen Kosten (bei einer deutschen Bank) in NL steuerlich relevant?
Im Netz findet man schon Informationen zur Vermietung einer Ferienwohnung in NL, aber nicht einer "normalen" Wohnung.
Vielen Dank im Voraus!
Amadeus
Wir wohnen in Deutschland und möchten jetzt eine Wohnung in NL/Eindhoven kaufen (keine Ferienwohnung!). Die Wohnung ist aktuell vermietet und es kann gerne noch ein paar Jahren so bleiben (bis wir in der Rente sind).
Hat jemand vielleicht Erfahrung mit der Vermietung bzw. kann mir ein paar Infos geben (das wäre super):
1. Welche Steuern aus der Vermietung fallen in NL an?
2. Ist die Anzahl der Miteigentümer bzw. sind die Darlehen Kosten (bei einer deutschen Bank) in NL steuerlich relevant?
Im Netz findet man schon Informationen zur Vermietung einer Ferienwohnung in NL, aber nicht einer "normalen" Wohnung.
Vielen Dank im Voraus!
Amadeus
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- nach-holland
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- Moderator
1 Jahr 3 Monate her #1670
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Vermietung einer Wohnung in NL
Hallo Amadeus,
eine Wohnung, die ihr nicht selbst bewohnt, wird als 2. Wohnung gesehen und wird deshalb in Box 3 versteuert.
D.h. es wird nicht das tatsächliche Einkommen (Miete) aus der Wohnung versteuert, sondern der Wert. Der Wert wird von der Gemeinde festgestellt, das nennt sich WOZ-Waarde.
Bei der Steuererklärung müsst ihr dann den Wert vom 1. Januar des vorhergehenden Jahres angeben und auch versteuern. Das sind ungefähr 1,2 - 1,5 %. Mehr Infos habe ich dazu hier auf der Seite unter Steuern .
Zur Frage 2:
Im Normalfall können die Schulden, also die Hypothek für die Wohnung, vom Wert abgezogen werden. Ich gehe davon aus, dass dies auch für eine Hypothek im Ausland gilt. Jedoch weiß ich das nicht sicher.
LG Simone
eine Wohnung, die ihr nicht selbst bewohnt, wird als 2. Wohnung gesehen und wird deshalb in Box 3 versteuert.
D.h. es wird nicht das tatsächliche Einkommen (Miete) aus der Wohnung versteuert, sondern der Wert. Der Wert wird von der Gemeinde festgestellt, das nennt sich WOZ-Waarde.
Bei der Steuererklärung müsst ihr dann den Wert vom 1. Januar des vorhergehenden Jahres angeben und auch versteuern. Das sind ungefähr 1,2 - 1,5 %. Mehr Infos habe ich dazu hier auf der Seite unter Steuern .
Zur Frage 2:
Im Normalfall können die Schulden, also die Hypothek für die Wohnung, vom Wert abgezogen werden. Ich gehe davon aus, dass dies auch für eine Hypothek im Ausland gilt. Jedoch weiß ich das nicht sicher.
LG Simone
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