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Kategorie Wohnen
Zweitwohnsitz in Holland
- Zara
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02 Mai 2021 16:33 #1485
von Zara
Zara antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Danke Simone für das tolle Hilfe
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- Sam
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31 Mai 2021 16:37 #1492
von Sam
Sam antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Hallo,
vielen Dank für die vielen Tipps, einiges hat mir als Mitleser bereits weitergeholfen.
Bei uns (bzw. meiner Verlobten) gibt es den folgenden Fall, zu dem ich ein paar Fragen habe:
- Ich lebe als Deutscher in den Niederlanden, bin hier angemeldet und in D abgemeldet
- Meine Verlobte ist schwanger (Geburt im Herbst), zurzeit noch in Deutschland gemeldet und hat einen laufenden Arbeitsvertrag, der allerdings aufgrund eines Aufhebungsvertrags mit Ende 2021 beendet wird.
Unsere Frage bzgl. Elterngeld, wenn sie in die Niederlande zieht:
Fall a) Wenn sich meine Verlobte auch in den Niederlanden anmelden und in Deutschland abmelden würde, würde sie dann ab Januar 2022 noch Elterngeld in Deutschland bekommen? Sie hat (dann hatte) Ihren Arbeitsvertrag ja in Deutschland, nur läuft dieser ab 2022 nicht mehr. Die Höhe des Elterngeldes regelt sich ja anhand des vorherigen Gehaltes, also dessen ihres aktuellen Vertrags. Müsste es dann nicht auch relevant sein, dass sie dieses Gehalt in Deutschland bezogen hat und sie aus Deutschland das Elterngeld bekommen? In NL gibt es ja soweit wir wissen kein Elterngeld bzw. ein viel geringeres.
Wie wäre es in Fall b) Sie meldet sich in den Niederlanden an und bleibt in Deutschland ebenfalls gemeldet. Auch dann läuft der Arbeitsvertrag ja ab 2022 nicht mehr, aber sie hat zumindest noch einen Wohnsitz in Deutschland, was ja oft als Kriterium für das deutsche Elterngeld beschrieben wird. Würde sie dann noch das volle Elterngeld aus Deutschland bekommen?
Welche Pflichten bzw. Nachteile würden ihr generell entstehen, wenn Sie Fall b) nachgeht, also sich in NL anmeldet und somit in beiden Ländern gemeldet ist?
Vielen Dank vorab für jede Hilfe!
vielen Dank für die vielen Tipps, einiges hat mir als Mitleser bereits weitergeholfen.
Bei uns (bzw. meiner Verlobten) gibt es den folgenden Fall, zu dem ich ein paar Fragen habe:
- Ich lebe als Deutscher in den Niederlanden, bin hier angemeldet und in D abgemeldet
- Meine Verlobte ist schwanger (Geburt im Herbst), zurzeit noch in Deutschland gemeldet und hat einen laufenden Arbeitsvertrag, der allerdings aufgrund eines Aufhebungsvertrags mit Ende 2021 beendet wird.
Unsere Frage bzgl. Elterngeld, wenn sie in die Niederlande zieht:
Fall a) Wenn sich meine Verlobte auch in den Niederlanden anmelden und in Deutschland abmelden würde, würde sie dann ab Januar 2022 noch Elterngeld in Deutschland bekommen? Sie hat (dann hatte) Ihren Arbeitsvertrag ja in Deutschland, nur läuft dieser ab 2022 nicht mehr. Die Höhe des Elterngeldes regelt sich ja anhand des vorherigen Gehaltes, also dessen ihres aktuellen Vertrags. Müsste es dann nicht auch relevant sein, dass sie dieses Gehalt in Deutschland bezogen hat und sie aus Deutschland das Elterngeld bekommen? In NL gibt es ja soweit wir wissen kein Elterngeld bzw. ein viel geringeres.
Wie wäre es in Fall b) Sie meldet sich in den Niederlanden an und bleibt in Deutschland ebenfalls gemeldet. Auch dann läuft der Arbeitsvertrag ja ab 2022 nicht mehr, aber sie hat zumindest noch einen Wohnsitz in Deutschland, was ja oft als Kriterium für das deutsche Elterngeld beschrieben wird. Würde sie dann noch das volle Elterngeld aus Deutschland bekommen?
Welche Pflichten bzw. Nachteile würden ihr generell entstehen, wenn Sie Fall b) nachgeht, also sich in NL anmeldet und somit in beiden Ländern gemeldet ist?
Vielen Dank vorab für jede Hilfe!
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- nach-holland
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02 Juni 2021 09:12 #1493
von nach-holland
nach-holland antwortete auf Zweitwohnsitz in Holland
Hallo Sam,
das ist ziemlich speziell, da kann ich leider nicht selbst helfen.
Ich würde euch empfehlen, euch beim GrenzinfoPunkt beraten zu lassen. Die haben Fachleute für allerlei und kennen sich genau mit diesen Grenzproblemen aus. Dank EU Gelder ist die Beratung kostenlos.
Schau mal hier: grenzinfo.eu/
Gruß, Simone
das ist ziemlich speziell, da kann ich leider nicht selbst helfen.
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Gruß, Simone
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